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Handyvertrag kündigen- aber korrekt!

Wer kennt das nicht
Handyvertrag vorzeitig kündigen. Es wird ein Werbeprospekt aufgeschlagen oder beim Shoppen findet man es in einem Schaufenster. Das beste und heutige Handy, mit allen Funktionen, die gewollt werden für nur 1 E.! Dass es nicht bei 1 E. bleiben wird, braucht absolut niemand mehr zu erläutern. Aber in der Phase des immer flinker wachsenden Technikmarktes möchte ein jeder gerne aktuell und up-to-date sein, was die technische Ausrüstung betrifft. Froh sein kann derjenige, der bis dahin keinen Vertragabgeschlossen hat oder seinen letzten Vertrag fristgerecht gekündigt hat, um sich ein fabrikneues Smartfone zu kaufen.

Der richtige Tarif

Da der Konkurrenzkampf auf dem Telefonmarkt immer stärker anwächst, sollte ein eingehender Preisvergleich gemacht werden, bevor ein neuer Handyvertrag unterschrieben wird. Immer stärker sinkende Preise und immer bessere Vertraege für Flatrates, sei es für das Telefonieren, SMS versenden oder das Browsen im Netz, machen es nicht simpler den guenstigsten Tarif zu finden. Darum sollte das eigene Handynutzungs verhalten bedacht werden, um den für sich richtigen und billigsten Tarif zu finden. Wird eher im Wohnort telefoniert, mit der Verwandtschaft und engsten Freunden oder ist die Telefonnutzung eher von landesweiten und multinationalen Telefongesprächen bestimmt. Das Daten-Roaming wird immer wieder genutzt, oder beschränkt sich die Nutzung des Handy auf das verfassen und übermitteln von SMS. Internet Portale und Foren können mit kostenfreien Vergleichen dabei unterstützend sein, den zweckmäßigen Handytarif zu finden. Doch zuvor, steht einem das Schwierigste noch bevor.

Den Handyvertrag aufkündigen.

Normalerweise wird ein fester Handy Vertrag für bis zu zwei Jahre abgeschlossen.

Sollte in den darauffolgenden vierzehn Tagen nach Unterzeichnung des Vertrages ein ausgefeilteres Angebot gefunden werden oder es wurde die Einsicht erlangt, dass der unterschriebene Handyvertrag doch nicht die richtige Entscheidung war, kann der gerade unterschriebene Mobilfunkvertrag ohne Nennung von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf dieser ist der Vertrag die nächsten zwei Jahre gültig. Hier muss für eine fristgerechte Stornierung, die abgemachte Kündigungsfrist eingehalten werden, die in der Regel spätestens 90 Tage vor Ende des Vertrages erfolgen muss. Gründlicheres darüber muss in den Bedingungen des Vertrages nachgesehen werden. Dieses heisst nicht, dass der Mobilfunkvertrag nicht schon vorher gekündigt werden kann. Er schliesst aber immer nur erst nach der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sollte die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, verlängert sich der Vertrag, je nach Mobilfunkanbieter um ein halbes oder ein ganzes Jahr automatisch. Für die termingerechte Kuendigung genuegt ein einfaches Anschreiben an die im Handyvertrag angegebene Firmenadresse. Es können auch Formblätter für Kündigungen im WWW heruntergeladen werden. Die Kündigung des Handyvertrages sollte durchweg als Einschreiben mit Rückschein versendet werden, da es schon passiert sein soll, das die Kündigungen nicht zugestellt worden. Im Zweifelsfall ist der Vertragsnehmer beweispflichtig, was ohne Beleg oder Bestätigung des erfolgten Zustellens der Kündigung nicht ohne Komplikationen möglich ist. Nun ist es letztlich bewältigt, der Handyvertrag ist gekündigt.
Handyvertrag vorzeitig kündigen:
Doch stop, noch nicht ganz. Mobilfunkanbieter haben es sich zur Richtlinie gemacht, bei Kündigungen von Vertraegen, den Klienten oft anzurufen, um ihn dazu zu überreden, den Vertrag doch zu erhalten. Oft werden neuere Handys und guenstigere Handyvertraege dazu praesentiert. Sollte nicht dafuer entschieden werden, steht dem neusten Handy nach sibenhundertdreisig Tagen nichts mehr im Wege.

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